Ein berechtigte Interesse ist, im weitesten Sinne, alles, was du für deine Unternehmung brauchst.
Wenn du beispielsweise personalisierte Werbung für Website-Betreiber anbietest, kannst du argumentieren, dass du Daten für die Personalisierung brauchst. Sonst funktioniert schließlich auch dein Geschäftsmodell nicht. Wenn du wiederum deine Website über Werbung finanzierst, kannst du argumentieren, dass deine Rentabilität leidet, wenn du keine personalisierte Werbung ausspielst. Mit dieser Begründung kannst du dann entsprechende Anbieter einbinden.
Ganz stark vereinfacht gesagt ist das ein Freibrief, zumindest rechtlich ist das ganze aber doch sehr viel komplexer.
Die DSGVO schreibt vor, dass du nicht grundlos, auf Verdacht, Daten erheben darfst. Du musst also immer einen Zweck für deine Erhebung angeben. Das berechtigte Interesse ist quasi ein universeller Begriff für Verwendungszwecke, die nicht explizit in der DSGVO erwähnt werden (von denen es nur einige wenige gibt). Das heißt aber nicht, dass diese Karte ziehen und dann manchen darfst, was du willst.
Du musst aber neben der Begründung noch jede Menge mehr berücksichtigen, wenn du kommerziell oder institutionell private Daten erheben willst. Einverständnis, Verhältnismäßigkeit, Sicherheit, Speicherdauer, Vermeidbarkeit, Weitergabe an Dritte, wie die das alles handhaben, usw… Privatpersonen umfasst die DSGVO übrigens nicht. Für private Zwecke darfst du also sammeln wir du fröhlich bist, solange du dabei keine anderen Gesetze verletzt.
Da muss mMn noch im Gesetzestext nachgeschärft werden, aber fairerweise ist das ganze auch noch sehr neu. Die Gerichte haben vieles noch gar nicht im Detail ausgelegt.
Ein berechtigte Interesse ist, im weitesten Sinne, alles, was du für deine Unternehmung brauchst.
Wenn du beispielsweise personalisierte Werbung für Website-Betreiber anbietest, kannst du argumentieren, dass du Daten für die Personalisierung brauchst. Sonst funktioniert schließlich auch dein Geschäftsmodell nicht. Wenn du wiederum deine Website über Werbung finanzierst, kannst du argumentieren, dass deine Rentabilität leidet, wenn du keine personalisierte Werbung ausspielst. Mit dieser Begründung kannst du dann entsprechende Anbieter einbinden.
Ganz stark vereinfacht gesagt ist das ein Freibrief, zumindest rechtlich ist das ganze aber doch sehr viel komplexer.
Die DSGVO schreibt vor, dass du nicht grundlos, auf Verdacht, Daten erheben darfst. Du musst also immer einen Zweck für deine Erhebung angeben. Das berechtigte Interesse ist quasi ein universeller Begriff für Verwendungszwecke, die nicht explizit in der DSGVO erwähnt werden (von denen es nur einige wenige gibt). Das heißt aber nicht, dass diese Karte ziehen und dann manchen darfst, was du willst.
Du musst aber neben der Begründung noch jede Menge mehr berücksichtigen, wenn du kommerziell oder institutionell private Daten erheben willst. Einverständnis, Verhältnismäßigkeit, Sicherheit, Speicherdauer, Vermeidbarkeit, Weitergabe an Dritte, wie die das alles handhaben, usw… Privatpersonen umfasst die DSGVO übrigens nicht. Für private Zwecke darfst du also sammeln wir du fröhlich bist, solange du dabei keine anderen Gesetze verletzt.
Da muss mMn noch im Gesetzestext nachgeschärft werden, aber fairerweise ist das ganze auch noch sehr neu. Die Gerichte haben vieles noch gar nicht im Detail ausgelegt.