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    10 months ago

    Viele Aktivisten der “Letzten Generation” wurden wegen Nötigung verurteilt. Der Hauptunterschied ist, dass sie, anders als die Landwirte, ihre Straßenblockaden, also ihre Demonstrationen, vorher nicht anmelden. Bei einer nicht angemeldeten Versammlung kann die Straße vorher nicht gesperrt, der Verkehr nicht umgeleitet werden, die Menschen haben keine Möglichkeit, die Aktion zu umfahren. Außerdem gibt sich bei den Blockaden der Klimaaktivisten in der Regel auch niemand als Versammlungsleiter zu erkennen.

    All das führt dazu, dass die Versammlungen von der Versammlungsbehörde schnell aufgelöst werden. Und wer dann noch auf der Straße klebt und weiter blockiert, kann sich unter Umständen wegen Nötigung strafbar machen.

    Aber auch hier muss das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berücksichtigt werden und die Gerichte müssen schauen: Wie lange ging die Blockade, wann war die Straße wieder frei, gab es Umfahrungsmöglichkeiten? Wenn eine Demonstration der Landwirte rechtmäßig aufgelöst ist, ist die rechtliche Bewertung keine andere. Auch dann steht Nötigung im Raum.

    Keine Rolle bei der Bewertung der Strafbarkeit spielt das Fernziel, dass die Demonstranten verfolgen. Die Gerichte sollen also nicht bewerten, ob das Ziel, für das demonstriert wurde, “gut” oder “schlecht” ist.

    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bauern-protest-rechtslage-100.html

    Das gesagt, die Bauern können sich mal gepflegt ins Knie fickieren.