• SomeDude@feddit.de
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    1 year ago

    Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

    Dabei hat man uns die Waffen in die Hände gegeben. Die AfD missbraucht das Asylrecht permanent zum Kampf gegen die FDGO, wir könnten ihnen die Grundrechte entziehen.

    Aber wir betrachten das als “zu eskalierend”.

    • AntonMuster@discuss.tchncs.de
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      1 year ago

      Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a)

      Alles Recht, an deren Abschaffung die CDU hart arbeitet. Und wenn sie die Freiheitsrechte abschaffen, kann man sie nicht missbrauchen. tippt an den Kopf